Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Mietzweck, Vertragsabschluss, Zahlungsbedingungen

Das Mietobjekt darf ausschliesslich für das Verbringen privater Ferien genutzt werden. Jegliche gewerbliche oder anderweitige Nutzung ist ausgeschlossen.

Der Vertrag zwischen Mieter und Vermieter ist abgeschlossen, wenn der vom Mieter unterzeichnete Vertrag beim Vermieter eingetroffen ist und die erste Zahlung des Mietzinses innert 20  Tagen nach Vertragsunterzeichnung beim Vermieter eingegangen ist. Die Anzahlung, die Restzahlung und das Depot werden im Vertrag festgehalten.

Trifft der unterzeichnete Vertrag oder die Anzahlung nicht bis zum vereinbarten Termin beim Vermieter ein, so kann dieser, ohne weitere Ankündigung und ohne ersatzpflichtig zu werden, das Objekt anderweitig vermieten. Wird innert angesetzter Frist eine weitere Raten- oder die Restzahlung oder das Depot nicht geleistet, so wird schriftlich eine Mahnfrist von mind. 5 Tagen angesetzt. Erfolgt die Zahlung nicht innert der gemahnten Zahlungsfrist, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die vereinbarte Restzahlung ist weiterhin geschuldet, sofern nicht ein zumutbarer Nachmieter gefunden worden ist.

2. Nebenkosten

Die Nebenkosten (wie Strom, Gas, Heizung usw.) sind im Mietpreis inbegriffen, es sei denn, sie werden im Vertrag ausdrücklich ausgewiesen. Nicht im Mietpreis inbegriffene Nebenkosten (insbesondere Bett- und Badwäsche, Endreinigung) sowie Abgaben (Kur- und Verkehrstaxen, Gästetaxen, etc.) sind mit der Miete im Voraus zu bezahlen.

3. Depot

Der Vermieter kann ein Depot verlangen. Dieses ist im Mietvertrag aufgeführt. Das Depot dient zur Deckung unter anderem von Neben- und (Nach-)Reinigungskosten sowie Schäden-/Schadenersatzforderungen usw.

Über das Depot wird bei Beendigung des Mietvertrages abgerechnet. Ist in diesem Zeitpunkt der durch das Depot zu deckende Betrag noch nicht bestimmbar oder weigert sich der Mieter, diesen zu bezahlen, darf der Vermieter das Depot oder einen Teil davon zurückbehalten. In diesem Falle wird der Vermieter, sobald die Höhe des Betrages definitiv bestimmt ist, dem Mieter eine Abrechnung erstellen und einen allfälligen Saldo zu Gunsten des Mieters diesem ausbezahlen/überweisen, wobei die Kosten der Überweisung zu Lasten des Mieters gehen. Ein Saldo zu Gunsten des Vermieters ist innert 10 Tagen nach Erhalt der Abrechnung zu bezahlen (die gesamten Überweisungskosten gehen zu Lasten des Mieters).

Die Forderung des Vermieters ist nicht auf die Höhe des Depots beschränkt.

4. Übergabe des Mietobjektes; Beanstandungen

Das Mietobjekt wird dem Mieter in sauberem und vertragsgemässem Zustand übergeben. Sollten bei der Übergabe Mängel vorhanden oder das Inventar unvollständig sein, so hat der Mieter dies unverzüglich beim Vermieter zu rügen. Andernfalls gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand übergeben.

Sollte der Mieter das Objekt verspätet oder gar nicht übernehmen, bleibt der gesamte Mietpreis geschuldet. Der Mieter ist selber für eine rechtzeitige Anreise verantwortlich. Allfällige Anreisehindernisse (wie Verkehrsüberlastung, geschlossene Strassen, usw.) liegen in seinem Verantwortungsbereich.

5. Sorgfältiger Gebrauch

Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mit Sorgfalt zu benützen, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht gegenüber den andern Hausbewohnern und Nachbarn zu nehmen. Bei allfälligen Schäden usw. ist der Vermieter umgehend zu informieren.

  • Das Mietobjekt darf höchstens mit der im Vertrag aufgeführten Anzahl Personen belegt werden.
  • Der Mieter ist dafür besorgt und steht dafür ein, dass die Mitbewohner einschliesslich der Gäste den Verpflichtungen dieses Vertrages nachkommen.
  • Haustiere (auch besuchsweise) sind nur gestattet, wenn sie im Vertrag speziell aufgeführt und bewilligt sind.
  • Verstösst der Mieter, Mitbewohner oder deren Gäste in krasser Weise gegen die Verpflichtungen des sorgfältigen Gebrauchs oder wird die Wohnung mit mehr als der vertraglich vereinbarten Anzahl Personen belegt, kann der Vermieter den Vertrag frist- und entschädigungslos auflösen. In diesem Fall bleibt der Mietzins geschuldet. Nach- und Schadenersatzforderungen bleiben vorbehalten.
  • Untermiete ist nicht erlaubt.

6. Rückgabe des Mietobjektes

Das Mietobjekt ist termingerecht in ordentlichem Zustand samt Inventar zurückzugeben. Auch wenn die Endreinigung zusätzlich vereinbart worden ist, obliegt die Reinigung der Kücheneinrichtungen, einschliesslich Geschirr und Besteck gleichwohl dem Mieter.

Für Beschädigungen und fehlendes Inventar ist der Mieter ersatzpflichtig.

7. Rücktritt vom Vertrag

Kann der Mieter die vertraglich vereinbarten Ferien nicht antreten, so hat er dies dem Vermieter frühzeitig zu melden. Kann kein zumutbarer Ersatzmieter gefunden werden, so hat der Mieter den vereinbarten Mietzins voll zu entrichten. Ansonsten reduziert sich die Mietschuld um den Betrag, welcher durch den Ersatzmieter bezahlt wird.

Nimmt der Mieter nicht die volle, vereinbarte Feriendauer in Anspruch, so ist der Mietzins trotzdem in voller Höhe geschuldet. Der Mieter hat das Recht, einen Ersatzmieter vorzuschlagen. Dieser muss für den Vermieter zumutbar und solvent sein. Der Vermieter muss dem Ersatzmieter ausdrücklich zustimmen. Der Nachmieter tritt in den Vertrag zu den bestehenden Bedingungen ein. Es ist vom Mieter in jedem Fall eine Umtriebsentschädigung in der Höhe von Fr. 100.00 zu entrichten.

8. Abfallentsorgung

Für die getrennte Abfallentsorgung der Hausabfälle stehen öffentliche Sammelstellen zur Verfügung.

Für die Kehrichtentsorgung dürfen ausschliesslich die offiziellen, roten Gebührensäcke des Abfallverbandes Oberengadin verwendet werden. Sie können einzeln in verschiedenen Geschäften (Volg, Coop etc.) bezogen werden. Sämtliche Abfälle sind bei der Abreise durch den Mieter zu entsorgen.

9. Höhere Gewalt, usw.

Verhindern höhere Gewalt (Umweltkatastrophen, Naturgewalt, behördliche Massnahmen usw.), unvorhersehbare oder nicht abwendbare Ereignisse die Vermietung oder deren Fortdauer, ist der Vermieter berechtigt (aber nicht verpflichtet), dem Mieter ein gleichwertiges Ersatzobjekt anzubieten unter Ausschluss von Ersatzforderungen. Kann die Leistung nicht oder nicht in vollem Umfange erbracht werden, wird der bezahlte Betrag oder der entsprechende Anteil rückvergütet unter Ausschluss weiterer Ansprüche.

10. Haftung

Der Vermieter steht für eine ordnungsgemässe Reservation und vertragskonforme Erfüllung des Vertrages ein. Die Haftung des Vermieters ist soweit gesetzlich zulässig ausgeschlossen. Bei andern als Personenschäden ist die Haftung auf den zweifachen Mietzins beschränkt, es sei denn, es liege grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vor.

Die Haftung ist ausgeschlossen für Versäumnisse seitens des Mieters oder Mitbenützers, einschliesslich deren Gäste, unvorhersehbare oder nicht abwendbare Versäumnisse Dritter, höherer Gewalt oder Ereignisse, welche der Eigentümer, Vermieter, Vermittler oder andere vom Vermieter beigezogene Personen trotz gebotener Sorgfalt nicht vorhersehen oder abwenden konnten.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die durch ihn oder Mitbenützer, einschliesslich deren Gäste verursacht werden, das Verschulden wird vermutet.

11. Besondere Vertragsbedingungen für Ferienwohnungen

  • Haustiere sind in der Ferienwohnung gemäss Ausschreibung nicht erlaubt bzw. nur auf Anfrage gestattet.
  • In allen Wohnungen darf nicht geraucht werden.
  • Zulässige Benutzerzahl: Die Anzahl Gäste (inkl. Kinder) darf die Gesamtzahl in der Ausschreibung nicht überschritten werden.

12. Vermieter, Eigentümer, Datenschutz

Der Vermieter des Mietobjektes ist nicht identisch mit dessen Eigentümer. Der Eigentümer wird vom Vermieter über den Inhalt des Mietvertrages und über die Abrechnung informiert.

Der Vermieter behält sich das Recht, zur Verfolgung berechtigter Interessen oder bei Verdacht auf eine Straftat vor, die Daten des Mieters, Mitbenützer oder deren Gäste an die zuständigen Stellen zu übermitteln oder Dritte mit der Durchsetzung seiner Rechte zu beauftragen.

13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

  • Es ist schweizerisches Recht anwendbar.
  • Als ausschliesslicher Gerichtsstand wird der Ort des Mietobjektes vereinbart.
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